Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch die Verordnung (EU) 2024/2895 angepasst. Diese Überarbeitung verschärft die mikrobiologischen Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln und definiert somit die Anforderungen an den Nachweis der Lebensmittelsicherheit neu.
Was ist Listeria monocytogenes?
Listeria monocytogenes ist ein grampositives, stäbchenförmiges und nicht sporenbildendes Bakterium aus der Familie der Listeriaceae. Die hohe Anpassungsfähigkeit macht den Organismus ubiquitär – und kommt im Boden, im Wasser, sowie auf Pflanzen und im Darm von Tieren vor.
Für die Lebensmittelindustrie stellt Listeria monocytogenes aufgrund von zwei Eigenschaften eine ständige Herausforderung dar:
- Obwohl die optimalen Wachstumsbedingungen von Listerien zwischen 30 – 39°C liegen, können sich Listerien durch ihre hohe Widerstandsfähigkeit auch bei Kühlschranktemperaturen (bei 2 – 4°C) sowie in einer sauerstoffarmen Umgebung vermehren.
- Listerien sind salztolerant und säureresistent. Ihre Fähigkeit zur Bildung von Biofilmen macht die Bakterien extrem widerstandsfähig gegen Reinigung und Desinfektion.
Listeria monocytogenes ist ein durch kontaminierte Lebensmittel übertragbarer Erreger, der ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellt. Risikobehaftete Lebensmittel sind beispielsweise Räucherfisch, Rohmilch, Rohmilchprodukte, Käse, Aufschnitt, Salate und rohes Hackfleisch.
Medizinische Relevanz: Geringe Fallzahlen, hohe Letalität
Bei gesunden Menschen verläuft eine Infektion mit Listerien – die sogenannte Listeriose – meist asymptomatisch oder äußert sich als milder, grippaler Infekt mit Magen-Darm-Beschwerden. Lebensgefährlich ist eine Infektion vor allem für ältere Menschen, Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Schwangere, die häufig schwere Verläufe aufweist oder sogar tödlich verlaufen kann. Europaweit liegt die Sterblichkeitsrate bei schweren Krankheitsverläufen bei etwa 20 – 30 %.
NEUE Anpassung: Welche Produkte sind betroffen?
Die zentrale Änderung der Verordnung betrifft die Lebensmittelkategorie 1.2 – Andere als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können.
Bisher unterschied die Verordnung, ob sich ein Produkt in der Herstellung oder bereits in der Handelsstufe befand. Diese Trennung wird aufgehoben und betrifft künftig die gesamte Lieferkette.
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Die Kernänderung: Der Grenzwert von „nicht nachweisbar in 25g“ gilt von nun an über die gesamte Haltbarkeitsdauer des Lebensmittels.
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Ausnahmeregelung: Challenge-Tests – Eine Abweichung zum EU-Grenzwert von 100 KBE/g ist nur dann zulässig, sofern der Hersteller durch wissenschaftliche Studien nachweisen kann, dass dieser Wert über die gesamte Haltbarkeitsdauer nicht überschritten wird.
Ein solcher Challenge-Test ist ein Laborverfahren, bei dem das verzehrfertige Endprodukt gezielt im Labor mit einer definierten Menge Listeria monocytogenes inokuliert wird, um das Verhalten des Erregers während der gesamten Haltbarkeitsdauer zu überprüfen. Ein Produkt gilt als sicher, wenn das Wachstumspotenzial über die Haltbarkeitsdauer den EU-Grenzwert nicht überschreitet.
Werden die entsprechenden Challenge-Testes nicht durchgeführt, ist der strenge Grenzwert von „nicht nachweisbar in 25g“ einzuhalten.
Auswirkungen auf Lebensmittelhersteller und Prüflabore
Die Anpassung der EU-Listerienverordnung betrifft Lebensmittelproduzenten und Auftragslabore gleichermaßen. Auftragslabore stehen dabei vor betrieblichen Herausforderungen:
Zu den Herausforderungen der Labore zählen:
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Erhöhtes Probenaufkommen
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Schnelle Analyse der Proben
Was benötigen die Labore?
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Zuverlässige und sensitive Kits für den Nachweis von Listerien
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Schnelle und sichere Ergebnisse
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Entsprechende technische Ausstattung
Nachweis von Listeria monocytogenes in Anreicherung von Lebensmitteln
Unsere SureFast® real-time PCR Kits für den Nachweis von Listeria monocytogenes unterstützen Auftragslabore dabei, die Anforderungen der überarbeiteten EU-Listerienverordnung 2024/2895 zuverlässig, schnell und effizient umzusetzen.
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