Lebensmittelallergene
Eine Kennzeichnung allergener Lebensmittelbestandteile ist für Menschen, die unter einer Nahrungsmittelallergie leiden, von großer Bedeutung. Die rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung von Allergenen bietet die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011. Diese listet im Anhang II die 14 wichtigsten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten auf, die durch die Hersteller gekennzeichnet werden müssen. Im Gegensatz dazu gibt es keine verbindliche Kennzeichnungsregel für unbeabsichtigt in das Lebensmittel eingetragene Spuren von Allergenen.
Spuren von Allergenen können bei der Lagerung, durch Kontamination von Rohstoffen, bei der Herstellung oder auch beim Transport in das Produkt gelangen. Viele Hersteller verwenden daher aus Gründen der Produkthaftung vorsorglich Angaben auf dem Etikett wie z.B. „Kann Spuren von… enthalten“. Derartige Angaben führen zu einer Einschränkung der Lebensmittelauswahl für Personen,die unter Allergien leiden, obwohl unklar bleibt, ob tatsächlich allergieauslösende Bestandteile im Endprodukt nachweisbar sind. Bereits seit mehreren Jahren wird daher über die Einführung von Schwellenwerten zur Kennzeichnung allergener Spuren auf Basis klinischer Studien diskutiert.
Das Australisch-Neuseeländische VITAL-Konzept definiert Referenzdosen für die wichtigsten Allergene und könnte daher zukünftig auch in Europa zur einheitlichen Kennzeichnung herangezogen werden.
Der Allergennachweis bzw. Nachweis allergener Bestandteile ist ein zentraler Teil der Lebensmittelanalytik. Zum Schutz der Verbraucher werden sensitive und spezifische Verfahren zum Nachweis allergener Verunreinigungen benötigt. Die SureFood® ALLERGEN Produktreihe ermöglicht den sensitiven und spezifischen Nachweis von Lebensmittelallergenen (allergieauslösende Bestandteile) sowie deren Quantifizierung mit real-time PCR. Für die Quantifizierung steht mit SureFood® QUANTARD Allergen 40 ein Vergleichsmaterial zur Verfügung, welches die Möglichkeit bietet 1 bis 400 mg allergener Bestandteil/kg Lebensmittel zu quanitfizieren.
Grundlage für einen sensitiven Nachweis, sind aufgereinigte Nukleinsäure-Extrakte. Diese können über automatisierte Extraktion oder Säulenreinigung erhalten werden. Hier bietet CONGEN eine Auswahl geeigneter und validierter Extraktionskits an.
Pflanzendifferenzierung
Der überwiegende Teil der Lebensmittelallergene sind Pflanzen oder pflanzliche Inhaltsstoffe. Die analytische Pflanzendifferenzierung ist ebenfalls bedeutsam in Bezug auf Lebensmittelverfälschung. Die zunehmende Knappheit hochwertiger und teurer Rohstoffe pflanzlicher Herkunft führt immer häufiger zur Verwendung preiswerter Alternativen wie z.B. dem Ersatz von hochwertigem Wasabi durch eine Senfmischung oder der Verfälschung von Basmati Reis durch preiswerteren normalen Reis.
Daher stellt CONGEN mit den SureFast® Pflanzennachweisen geeignete und schnelle Verfahren zur Pflanzendifferenzierung zur Verfügung, um Produktverfälschungen oder auch botanische Verunreinigungen aufzudecken bzw. beides voneinander zu unterscheiden.
Alle Produkte zum Nachweis von Lebensmittelallergenen und Pflanzen sind auf den gängigen real-time PCR Geräten anwendbar.
Verfügbare Testkits
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Lebensmittelallergene DNA - Extraktion
Lebensmittelallergene Mehrfachnachweise
Lebensmittelallergene - Qualitative und quantitative Nachweise
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