Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Lebensmittelanalytik von CONGEN

// Screening, Identifizierung und Quantifizierung von GVO

// mehr als 20 Jahre Expertise in Entwicklung & Validierung

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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Steigende Anbauzahlen, internationale Handelswege, unterschiedliche Zulassungssituationen und der Wunsch der Verbraucher nach Lebensmitteln ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erfordern eine präzise Analytik zum Nachweis.

Seit 1995 werden die ersten genetisch veränderten Nutzpflanzen kommerziell angebaut. Inzwischen gibt es Hunderte GVO-Pflanzen. Zu den weltweit am meisten angebauten GVO–Pflanzen zählen Soja, Baumwolle, Mais und Raps. Überwiegend findet man diese Pflanzen in Futtermitteln.  Bei Lebensmitteln werden oft nur Verarbeitungsprodukte der GVO-Pflanzen wie Fette, Öle und Stärke verwendet.

Die Kennzeichnung und Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ist in vielen Ländern unterschiedlich geregelt. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003  und Nr. 1830/2003 von 2004, dass zugelassene GVO in der Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden müssen. Ausgenommen von der Kennzeichnung sind Lebens- und Futtermittel, die einen Grenzwert von 0,9 % gentechnisch veränderter Bestandteile nicht überschreiten. Für nicht zugelassene GVO besteht in vielen Ländern und Regionen dagegen eine geringe oder Null-Toleranz.

Nachweis von GVO

CONGEN bietet mit der SureFood® GMO-Produktreihe schnelle real-time PCR Verfahren zum Screening, Nachweis und zur Quantifizierung gentechnisch veränderter Organismen.

Grundlage für einen sensitiven Nachweis, sind aufgereinigte Nukleinsäure-Extrakte. Diese können über automatisierte Extraktion oder Säulenreinigung erhalten werden. Hier bietet CONGEN eine Auswahl geeigneter und validierter Extraktionskits an.

Die GVO – Analytik beginnt mit dem Screening nach genetischen Elementen. Zur schnellen und sicheren Analyse ob GVO vorhanden sind, empfehlen wir die Verwendung  der SureFood®GMO SCREEN-Kits. Um die Identifizierung der GVO Events zu erleichtern, kann mit den SureFood® GMO PLANT-Kits die Pflanzenspezies bestimmt werden. Anhand der Screening – Ergebnisse und unter Kenntnis der Pflanzenspezies lassen sich bestimmte GVO Events ein- bzw. ausschließen. Durch ein Screening positiv getestete Proben, müssen dann event- oder konstruktspezifisch bestätigt werden. Mit den spezifischen SureFood® GMO ID Nachweisverfahren können GVO identifiziert oder ausgeschlossen werden. Da in der EU für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel mit noch nicht abgeschlossener Sicherheitsbewertung eine Null-Toleranz gilt, ist ein qualitativer Nachweis ausreichend.

Quantifizierung von GVO

In Futtermitteln sind gemäß EU-Verordnung Nr. 619/2011 Spuren von 0,1 % nicht zugelassener GVO erlaubt. Außerdem sind Lebens- und Futtermittel, die zugelassene gentechnisch veränderte Organismen über einen Grenzwert von 0,9 % je Zutat enthalten, kennzeichnungspflichtig. Die Überprüfung dieser Schwellenwerte erfolgt durch eine Quantifizierung des spezifischen GMO Events mit den SureFood® GMO QUANT-Kits.  Die GMO QUANT-Kits enthalten zwei PCR-Systeme, ein Nachweis- und ein Referenzsystem, mit denen eine relative Quantifizierung erfolgt. Die Kopienzahl der extrahierten Proben-DNA und der Positivkontrolle werden mit einer Standardgerade bestimmt. Der relative GVO-Gehalt wird über das Verhältnis vom GVO-Nachweisgen zum Referenzgen berechnet.

Verfügbare Testkits

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DNA - Extraktion
Screening
Qualitative und quantitative Nachweise
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