GVO Screening

Um die Frage zu Beantworten, ob eine Probe GVO enthält, muss theoretisch jeder GVO erfasst werden, unabhängig von seinem Zulassungsstatus. Da man eine Probe praktisch nicht auf alle existierenden GVOs einzeln testen kann, ist der erste Schritt in der GVO-Analyse ein Screening: Dazu wird die Anwesenheit einer möglichst großen Anzahl an GVO mit möglichst geringem analytischen Aufwand überprüft. Als Zielsequenzen verwendet man daher DNA-Abschnitte, die in möglichst vielen verschiedenen GVO auftauchen.

Beispiele hierfür sind regulatorische Elemente, die die Expression des eingeschleusten genetischen Materials kontrollieren. Die gängigsten darunter sind die 35S Promotor-Sequenz aus dem Blumenkohlmosaikvirus (engl. Cauliflower mosaic virus (CaMV) und der NOS-Terminator aus dem Agrobacterum tumefaciens.

 

Das eigentliche Ziel des Screenings ist, die Abwesenheit von GVO zu überprüfen. Daher muss jeder GVO potentiell erfasst werden. Die Auswahl der Screeningparameter ist daher entscheidend. In den Jahren als die ersten GVO im Anbau und Einsatz in Lebens- und Futtermitteln etabliert wurden, war es ausreichend, nur den 35S Promotor und den NOS Terminator nachzuweisen, um alle existierenden GVOs im Screening zu detektieren. Inzwischen gibt es aber auch bedeutende GVO- Pflanzen, die keines dieser beiden Elemente enthalten. Darum muss mindestens ein weiterer Screening-Parameter identifiziert werden, um im Rahmen solcher Untersuchungen zuverlässige Information über die Freiheit einer Probe von GVO zu erhalten. Wir schlagen die Verwendung der FMV Promotor-Sequenz aus dem Braunwurzmosaikvirus (Figwort mosaic virus (FMV)) als geeignete Screening-Ergänzung vor.

 

Dennoch werden in Zukunft weitere gentechnisch veränderte Nutzpflanzen entwickelt und eingesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass daher auch drei Screening-Parameter nicht auf Dauer ausreichend sind. Um so wichtiger ist es ein Screeningsystem zu verwenden, dass schnell und einfach an die wachsenden Herausforderungen angepasst werden kann.

 

Ein negatives Ergebnis eines geeigneten Screening-Verfahrens bedeutet GVO-Freiheit der Probe. Ein positives Screeningergebnis verlangt in der Regel nach einer anschließenden Identifizierung der anwesenden GVO. Das Screening-Ergebnis selbst legt dafür den Grundstein.

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