Da z.B. die EU-Regulierung zur Kennzeichnung von GVO in Lebens- und Futtermitteln eine mengenabhängige Ausnahmeregelung für unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Kontaminationen < 0,9 % vorsieht, kann es nach erfolgreicher Identifizierung eines GVO in einer Probe durchaus wichtig sein, dessen Gehalt zu bestimmen.
Gemeint ist damit der relative Gehalt and GVO im Verhältnis zum totalen Gehalt der jeweiligen Pflanzenart, also z.B. GVO-Mais im Verhältnis zum Gesamt-Mais-Gehalt der Probe in Prozent.
Analytisch wird hierfür die Gesamtkopienzahl einer GVO-spezifischen Zielsequenz (z.B. MON810-spezifisch) und die Gesamtkopienzahl einer Pflanzenart-spezifischen Zielsequenz (z.B. Mais-spezifisch) bestimmt. Das Verhältnis der beiden ist das benötigte Ergebnis.
Die Kopienzahl wird mit Hilfe einer Standardgeraden mit bekannter Kopienzahl der GMO-spezifischen und Pflanzenartspezifischen Zielsequenz bestimmt
Anmerkung:
Die Quantifizierung im GMO-Bereich erfolgt immer relativ (GMO-Anteil im Verhältnis zum entsprechenden Pflanzenart-Anteil). Eine absolute Quantifizierung z.B. in Gewichtsprozent (% w/w) ist weder gesetzlich relevant noch analytisch sinnvoll machbar.