
Lebewesen, deren Erbgut durch künstliche (gentechnische) Eingriffe verändert wurde, nennt man gentechnisch veränderte Organismen (GVO, bzw. GMO (genetic modified organisms)). Neben relativ einfach aufgebauten Mikroorganismen können heute auch schon komplexe Pflanzen und Tiere gentechnisch modifiziert werden. Eine praktische Relevanz haben neben gentechnisch Veränderten Mikroorganismen insbesondere gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Mais, Reis, Soja oder Baumwolle. In diese Pflanzen werden in erster Linie Resistenzen gegen Schädlinge und Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) eingebracht.
Wie auch in anderen Ländern existiert auch in der EU eine Gesetzgebung betreffs der Genehmigung des Anbaus und der Verwendung von GVO. Für Saatgut, Lebens- und Futtermittel ist die Verwendung von nicht Autorisierten GVO (auch im Spurenbereich) verboten (Nulltoleranz). Die Verwendung von autorisierten GVO in Lebens- und Futtermitteln muss auf den Produkten kenntlich gemacht werden. Eine bedeutende Ausnahmereglung in diesem Zusammenhang ist, dass unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Spuren unter 0,9 % nicht kennzeichnungspflichtig sind.
Aus diesen Forderungen ergibt sich eine abgestufte Analysenstrategie:
Diese Frage beantwortet ein Screening auf gängige gentechnische Elemente
Diese Frage dient ggf. der Klärung ob die verwendeten GMO in der EU eine Zulassung besitzen.
Diese Frage ist bei Kontamination mit autorisierten Sorten ausschlaggebend für die Entscheidung ob das Produkt entsprechend gekennzeichnet werden muss.
Die SureFood® GMO Produkt- und Dienstleistungsfamilie bildet dieses Vorgehen mit optimal ab:
TIPP!
Nutzen Sie den modularen Aufbau unserer SureFood® GMO Familie und kombinieren Sie Ihre eigene Analytik mit unserem SureFood® Service:
Sie screenen Ihre Routineproben mit den entsprechenden SureFood® real-time PCR kits auf GVO. Bei positiven Screeningergebnissen senden Sie uns die Proben zur Identifizierung und ggf. Quantifizierung des spezifischen GVO-Events.